Die nächste Kommunalwahl findet am Sonntag, den 11. September 2016 statt. Die Hambührener Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, ihre Vertretung im Gemeinderat sowie im Kreistag zu wählen.

Jede Wählerin / jeder Wähler hat dabei drei Stimmen für die Wahl zum Gemeinderat und noch einmal drei Stimmen für die Wahl zum Kreistag, die unterschiedlich verteilt werden können. Die drei Stimmen können jeweils

- einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) gegeben werden,
- einer/einem einzigen Kandidierenden (kumulieren) gegeben werden,
- auf zwei oder drei Kandidierende verteilt werden oder
- auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Kandidierende verteilt werden (panaschieren).

Das Muster-Wahlverfahren und die entsprechende Erklärung gibt es hier zum Download: