Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Hambühren hat sich aktuell zur Umgestaltung des Dorfplatzes in alten Dorfkern von Hambühren positioniert und diese Position mit einem eigenen Antrag in den Ratsgremien zum Ausdruck gebracht.

So sollte nach Auffassung der Fraktion, vertreten durch deren Vorsitzenden Ralf Rainer Volz, unter anderem auf bisher geplante Parkplätze inmitten einer Grünfläche verzichtet werden. „Wir wollen den Charakter eines ländlichen, dörflichen aber insbesondere auch belebten Dorfkerns in Hambühren in jedem Fall erhalten“, so Ralf Rainer Volz. Dies schließe auch den Bestandsschutz von Bäumen ein, wobei niemand ignorieren könne, dass das Gebiet in Bezug auf die Baumpflege einen größeren Nachholbedarf aufweise. „Wenn jetzt erkrankte Bäume ohnehin gefällt werden müssen, können wir die Gelegenheit auch nutzen, dies in den Planungen zu berücksichtigen“, so Volz weiter. Volle Unterstützung bestehe für den Vorschlag, als Ausgleich neue Eichen zu pflanzen, damit auch kommende Generationen das „heimatliche Dorfkern-Gefühl“ erleben können.

Unabhängig von der Umgestaltung des Dorfplatzes spricht sich die SPD-Fraktion darüber hinaus für feste Regelungen über die bauliche Gestaltung der Häuser im Dorfkern von Hambühren I aus. In einem Bebauungsplan sollten unter anderem Festsetzungen zu der Anzahl der Geschosse, der überbaubaren Flächen, bis hin zur Dachform und Dachfarbe getroffen werden. „Zur Erhaltung des dörflichen Charakters gehört es auch, eine Zersiedelung des Gebietes zu verhindern. Kleine Grundstücke mit Flachdachbungalows gehören nicht in den Dorfkern, deshalb sprechen wir uns für klare Regelungen aus, die jeder nachvollziehen kann“, begründet Ralf Rainer Volz den entsprechenden Vorstoß der SPD-Fraktion. Ein klarer Bebauungsplan könnte dann auch Streitigkeiten über die Auslegung von offenen und rechtlich abstrakten Vorgaben verhindern, wie sie heute in modernen Baugebieten an der Tagesordnung sind.

Dorfkern 2013

Der Antrag im Einzelnen:

Südlicher Dorfeingang (Anlage 1)

  • Vor dem Grundstück „Meine“ soll eine Muldengosse eingeplant werden.
  • Bedarfsparkplätze, in der Ausführung Schotterrasen, sollen wie in der Anlage 1 dargestellt, eingeplant werden.

Dorfplatzgestaltung (Anlage 2)

  • Auf die dort eingeplanten Bedarfsparkplätze soll zugunsten der im südlichen Bereich einzuplanenden Bedarfsparkplätze verzichtet werden.
  • Entlang der bestehenden Fahrbahn soll am östlichen Fahrbahnrand eine Straßenverbreiterung, als deutliche Abgrenzung zu den Grundstückszufahrten, erstellt werden. Das zu verwendende Pflaster soll sich deutlich von dem Betonpflaster der Zufahrten abheben, z. B. in Natursteinpflaster.
  • Aufgrund der Verbreiterung sollte auf die drei gekennzeichneten Parkplätze verzichtet und als Ersatz an anderer Stelle 5 Stellplätze (siehe Anlage 2) neu eingeplant werden.
  • Die geplante Aufpflasterung im Kurvenbereich soll sich auch deutlich von dem Betonpflaster der Zufahrten abheben, z. B. in der gleichen Ausführung wie die Fahrbahnverbreiterung.

Die SPD-Fraktion beantragt außerdem, im Bebauungsplan 42 „ Alter Dorfkern“ folgende Festsetzungen zu treffen.

Art der baulichen Nutzung: Festsetzung als Dorfgebiet „MD“

Grundflächenzahl: GRZ 0,3; Für Nebenanlagen wie Zufahrten und Hofbefestigungen gibt es einen Zuschlag von 50 % der festgesetzten Grundflächenzahl.

Geschossflächenzahl: 0,3

Zahl der Vollgeschosse: Zwei Vollgeschosse, die Dachgeschosse können zusätzlich ausgebaut werden.

Höhe der Gebäude: Maximale Höhe 9,50 Meter. Landwirtschaftlich genutzte Gebäude sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie sollen so hoch gebaut werden können, wie dies landwirtschaftlich sinnvoll ist.

Überbaubare Grundstücksfläche: Die Baugrenzen sollen auf einheitlich 5,00 Meter festgesetzt werden. Kleine Nebengebäude (wie z. B. Garagen, Carports usw.) dürfen nicht außerhalb der Baugrenzen gebaut werden.

Mindestgröße der Grundstücke: Die Mindestgröße von neu zu bildenden Grundstücken beträgt mindestens 1.500 m².

Öffentliche Verkehrsflächen: Verkehrsflächen sind in Hambühren I die Straßen „Im Dorfe“, „Winser Weg“, „Boyer Weg“ und „Tweetgen“.

Öffentliche Grünflächen: Die nicht befestigten Flächen des Dorfplatzes.

Dächer/Dachform: Als Dachform sind nur Satteldächer, Walm- u. Krüppelwalmdächer zulässig. Dächer von Garagen, Carports, Wintergärten und Nebenanlagen sind auch als Pult- oder Flachdächer zulässig. Sattel-, Walm- u. Krüppelwalmdächer sind mit einer Dachneigung von mind. 38° bis 48° zulässig. Landwirtschaftlich genutzte Gebäude sind auch mit flach geneigten Dächern ab einer Dachneigung von mind. 15° zulässig.

Dächer/Dachfarbe: Die Dacheindeckung muss in folgenden Farben erfolgen: Rot, Grau, Braun, Anthrazit und Schwarz. Zulässig sind unabhängig vom Farbton auch Anlagen zur Energiegewinnung.

Fassaden: Metallfassaden sind nicht zugelassen.

Einfriedung: Einfriedungen entlang von Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und zu Nachbargrundstücken sind nur in einer Höhe bis zu 1,20 m zulässig. Einfriedungen mit einer drüber hinaus-gehenden Höhe bis 1,80 m sind durchlässig zu konstruieren und zu gestalten.