Der Umbau der Ostlandstraße in Hambühren liegt schon eine Weile zurück. Das heißt aber nicht, dass die Wut so mancher Anlieger über die Planung, den Ausbau und vor allem über die Finanzierung bereits abgeklungen ist.

Die Straße ist heute zwar saniert, aber noch immer scheiden sich die Geister an der Benutzbarkeit der Gehwege und dem gewöhnungsbedürftigen Design. Der erhoffte Effekt – die Belebung der Straße – ist bislang kaum eingetreten und zu allem Überfluss muss sie für Reportagen über verbrannte Steuergelder herhalten. Den Anliegern bleibt vor allem eines in Erinnerung – die Beitragsbescheide über die finanzielle Beteiligung an den Sanierungskosten.

„Wenn der ganzen Misere um die Sanierung der Ostlandstraße etwas Positives abzugewinnen ist, dann vielleicht dieses: Die SPD in Hambühren möchte in jedem Fall verhindern, dass so etwas wie mit der Ostlandstraße noch einmal passiert“, stellt Ralf Rainer Volz, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Gemeinderat Hambühren klar. Nicht noch einmal sollen Anlieger für eine Straßensanierung in diesem Umfang und in dieser Höhe zur Kasse gebeten werden. Die Fraktion fordert nun die Abschaffung von solchen einmaligen Straßenausbaubeiträgen. Gemeinsam mit Andreas Ludwig, ebenfalls Fraktionsmitglied und zugleich Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Hambühren, will Volz bei der Finanzierung künftiger Straßensanierungen neue Wege gehen.

Problem und Regelungsbedarf.

Wenn aufwendige Straßenausbauarbeiten erfolgt sind, zieht die Gemeinde aufgrund von Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) die anliegenden Grundstückseigentümer zu einmaligen Beiträgen heran. Dies führt dazu, dass im Einzelfall für die betroffenen Grundstückseigentümer hohe und teilweise erhebliche finanzielle Belastungen anfallen. Die hohen Belastungen sorgen für Unmut und zum Teil auch heftigen Widerstand gegen Straßenausbaumaßnahmen, der in vielen Fällen auch zu langen gerichtlichen Verfahren führen kann.

Ein Verzicht auf eine Beitragserhebung kann aber für die Kommunen wegen der finanziell angespannten Situation nicht die richtige Antwort sein. Straßen sind Sachwerte und wertvolles Anlagevermögen. Aufgeschobene Erhaltungsmaßnahmen bei kommunalen Straßen führen zu immer höheren Sanierungskosten durch fortschreitenden Verfall der Substanz.

Es gibt einen Ausweg.

Für Ralf Rainer Volz und Andreas Ludwig lautet deshalb die Lösung: Die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen. Diese beziehen sich auf Maßnahmen, die binnen eines Jahres in einem Gemeindegebiet erfolgt sind und gesammelt abgerechnet werden. In Form einer Solidargemeinschaft wird im Gegensatz zum einmaligen Beitrag dieser nicht von den Anliegern einer bestimmten Straße, sondern von allen Anliegern der gesamten Gemeinde getragen. „Jeder Grundstückseigentümer in der Gemeinde profitiert von einem funktionierenden und gut ausgebauten Straßensystem gleichermaßen. Also ist es nur recht und billig, dass auch Grundstückseigentümer dazu etwas beitragen und eben nicht nur die Anwohner einer ganz bestimmten Straße“, erläutert Volz. Im Gegensatz zum einmaligen Beitrag, der zu hohen einmaligen Beitragsforderung gegenüber Einzelnen führen kann, liegt der Vorteil des wiederkehrenden Beitrages für ihn auf der Hand: „Die Kosten werden auf mehrere Schultern verteilt – die Höhe des Beitrages für den Einzelnen ist geringer.“

Andreas Ludwig ist sich der Sprengkraft des Themas bewusst: „Die Einführung einer regelmäßig wiederkehrenden Abgabe wird nicht überall zu Jubelrufen führen. Aber wir sind uns sicher, dass die meisten Einwohner, allen voran die Autofahrer, lieber regelmäßig einen kleinen Beitrag zahlen würden, als plötzlich und unvorhergesehen einen sehr großen. Im Gegenzug wird dann das gesamte Straßennetz in Schuss gehalten.“

Was Fraktion und Ortsverein unternehmen.

Der hier skizzierte Vorschlag wird zunächst beim anstehen Parteitag des SPD-Unterbezirks Celle am 25. April 2015 in Wathlingen diskutiert. Er ist an den SPD-Landesvorstand und an die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag adressiert. Sie tragen die Landesregierung in Niedersachsen und können somit direkt Einfluss auf Gesetzesvorhaben und Gesetzesänderungen nehmen. „In diesem Punkt unterscheiden wir uns von Bürgerinitiativen und unabhängigen Wählergruppen. Als SPD nehmen wir auf allen staatlichen Ebenen Verantwortung wahr und können deshalb auch solche Projekte in Angriff nehmen“, so Andreas Ludwig. Und Ralf Rainer Volz ergänzt: „Um Missverständnissen vorzubeugen: Je mehr Interessengruppen mitmachen, desto besser. Damit ein Vorhaben gelingen kann, braucht man aber Mitstreiter auf allen Ebenen – und das können wir als SPD bieten. Auch den heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Maximilian Schmidt haben wir über unser Vorhaben informiert. Er steht bereits im Dialog mit den zuständigen Ministerien.“

Zusammenfassung der Vorteile von wiederkehrenden Beiträgen:

  • Kalkulierbare Einnahmen mit Zweckbindung
  • Zweckgebundene, langfristige Substanzerhaltung der Infrastruktur
  • Kein Hinausschieben notwendiger Baumaßnahmen
  • Langfristige Ausrichtung und Planungssicherheit
  • Kontinuität beim Straßenausbau mit positiver Folgewirkung für gemeindliche Planung und persönliche Finanzplanung
  • Keine Mehrfachbelastung von Eckgrundstücken
  • Nur einfache Belastung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken
  • Eine hohe Einmalbelastung entfällt; so kann die Aufnahme von Bankkrediten der Grundstückseigentümer vermieden werden
  • Stattdessen Verstetigung der Beitragshöhe
  • „Gerechte“ Verteilung, da alle das Straßensystem nutzen und auf dieses angewiesen sind
  • Fördern der Solidargemeinschaft
  • Keine Zufallsbelastung bei Kauf und Verkauf von Grundstücken
  • Weniger Probleme bei der Bestimmung des Ermittlungsraumes (Verkehrsanlage, Abschnittsbildung)