An dieser Stelle informieren wir Sie über eine Auswahl abgeschlossener und aktueller Anträge der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Hambühren und seiner Ausschüsse. Zu allen Anträgen können Sie uns Ihre Meinung mitteilen. Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen für künftige Anträge entgegen. Schreiben Sie uns z.B. über unser Kontaktformular.

15.02.2016: Bücherei

Schon seit längerer Zeit wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hambühren und auch von den Ratsmitgliedern eine Änderung bei den Öffnungstagen der Gemeindebücherei gefordert. So wird gewünscht, am Freitag die Gemeindebücherei zu öffnen. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass diese Änderung unabhängig von der Personalausstattung der Bücherei sofort erfolgen kann. Darum fordern wir Herrn Bürgermeister Herbst auf, endlich diesen bürgerfreundlichen Öffnungstag am Freitag anzuordnen.

In Bezug auf die offene Stelle für eine Büchereikraft (15 Wochenstunden) unterstützen wir die Besetzung dieser Stelle. Wir erwarten, dass in erster Linie die Öffnungszeiten der Bücherei und der beiden Schulbüchereien sichergestellt werden und zusätzliche Veranstaltungen nur dann durchgeführt werden, wenn hierdurch keine Überstunden bzw. Beeinträchtigungen der Öffnungszeiten der Bücherei eintreten.

25.11.2015: Rückkehr zum ununterbrochenen Nachtbetrieb der Straßenbeleuchtung

Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Hambühren macht als erste Fraktion einen konstruktiven Vorschlag, wie dem Wunsch der Hambührener Bevölkerung nach mehr Sicherheit begegnet werden kann. Konkret schlägt sie vor, die Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang wieder durchgängig einzuschalten.

Verwaltungsausschuss und Rat haben zugestimmt.

17.11.2015: Ausbau von Kita-Plätzen

Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Hambühren spricht sich dafür aus, das Angebot an Krippen- und Kindergartenplätzen weiter auszubauen. „Nachdem die Verwaltung mitgeteilt hat, dass die vorhandenen Plätze auf absehbare Zeit wahrscheinlich vollständig belegt sein werden, ist es nun Aufgabe von Rat und Verwaltung, zusätzliche Plätze zu schaffen“, so Maik Blötz, SPD-Mitglied im Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales.

06.10.2014: Gehweg Manfred-Holz-Grundschule

Die SPD-Fraktion beantragt, einen gepflasterten Gehweg mit Verbindung zum bestehenden Rad-/Fußweg entlang des Parkstreifens, neben der bewaldeten Grünfläche am Adlerweg anzulegen.

Durch den Bau des Gehweges soll erreicht werden, dass die Parkplätze in diesem Bereich besser angenommen werden und die Schulkinder über diesen Weg zur Schule gelangen können. Bisher müssen sie hierfür die Straße benutzen oder durch die dortige Grünfläche laufen.

09.09.2013: Dorfplatzgestaltung

Die SPD-Fraktion bittet darum, folgenden Antrag in der Gemeinderatssitzung am 19.09.2013, zum Tagesordnungspunkt 13, zur Beratung und zur Beschlussfassung zu bringen.

Der Gemeinderat möge beschließen:

Abweichend von dem Beschluss im Verwaltungsausschuss Nr. 21, vom 25. Juni 2013, werden westlich der geraden Zufahrt zum Hof Gudehus die Parkplätze längs zur Fahrbahn gebaut. Ist ein Erhalt der zwei Eichen nicht sinnvoll, so sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Begründung: Die Dorfplatzanlieger haben deutlich ihr Unverständnis für die Änderung im o. a. VA-Beschluss deutlich gemacht. Die vorgebrachten Argumente für den Bau der Längsparkplätze sind überzeugend, sie sollten somit aufgegriffen und umgesetzt werden. Somit wird in diesem Planungsbereich die Beschlussempfehlung vom Planungs- und Umweltausschuss vom 18.06.2013 berücksichtigt, der große Zustimmung bei den Dorfplatzanliegern erfahren hat. Die gerade Zufahrt zum Hof Gudehus gewährleistet mit einer Breite von 4,75 m weiterhin einen Begegnungsverkehr. Durch die längs angeordneten Parkplätze wird ein Parken auf der geraden Zufahrt zum Hof Gudehus verhindert.

02.09.2013: Gehweg Adlerweg (Nachtragshaushalt)

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, für folgende Maßnahme Haushaltsmittel in den Nachtragshaushalt 2013 einzustellen:

Entlang des Parkstreifens, neben der bewaldeten Grünfläche am Adlerweg, soll ein gepflasterter Gehweg (ca. 80 cm breit), mit Verbindung zum bestehenden Rad-/Fußweg (siehe Lageplan), hergestellt werden.

Der Parkstreifen wird durch den Gehweg attraktiver und sicherer für eine Nutzung der Schülerinnen und Schüler. Durch den Gehweg ist ein gefahrloses Ein- und Aussteigen der Kinder zur Fahrbahn abgewandten Fahrzeugseite möglich. Der Weg zur Schule kann gefahrlos fortgesetzt werden. Aufgrund der Pflasterung ist die Nutzung auch bei schlechtem Wetter möglich.

02.09.2013: Manfred-Holz-Grundschule (Nachtragshaushalt)

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, für folgende Maßnahmen Haushaltsmittel in den Nachtragshaushalt 2013 einzustellen:

1) Abriss der Hausmeistergaragen samt Schuppenanbauten mit Fahrradunterstand.

2) Beschaffung und Aufstellung von zwei Fertiggaragen (bzw. eine Doppelfertiggarage) für den Aufsitzrasenmäher samt Anhänger und Anbauteile.

3) Sanierung des Abwasserkanals für den Anschluss der Außentoiletten.

4) Pflasterung des Fahrradabstellplatzes und der Zufahrt zu den Fertiggaragen.

5) Änderung der Toranlage zum Pausenhof, um eine problemlose Zufahrt von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen zu ermöglichen.

29.07.2013: Schulwegsicherung Manfred-Holz-Grundschule

Folgende Varianten zur Schulwegsicherung/Straßenquerung, bei der Manfred-Holz-Grundschule, stellen wir zur Diskussion und bitten um Kostenermittlung:

1) Die Straße „Zum Schulwald“ erhält ein Vorschriftenzeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“, mit Zusatzschild „Radfahrer und Anlieger frei“.

Die Straße „Zum Schulwald“ ist eine reine Anliegerstraße und wird als Schulzufahrt für Fahrräder benutzt. Durch parkende und wendende Fahrzeuge tritt eine erhöhte Gefährdung der Schülerinnen und Schüler bei der Fahrbahnbenutzung ein. Zusätzlich beklagen die Anlieger eine starke Belästigung durch die vielen parkenden Fahrzeuge und die teilweise chaotischen Verkehrsverhältnisse. Durch das Parken an der rechten Fahrbahnseite (die anschließende Grünfläche wird ja sinnvollerweise durch Holzpfosten gesichert), wird die Fahrbahn auf eine Fahrspur eingeengt, hierdurch entsteht durch wegfahrende Fahrzeuge eine zusätzliche Gefährdung der Fahrradfahrer. Auch durch das Öffnen der Fahrzeugtüren zur Fahrbahn hin entstehen unfallträchtige Situationen.

2) Der Parkstreifen entlang der bewaldeten Grünfläche am Adlerweg sollte einen gepflasterten Gehweg (ca. 80 cm breit) erhalten, mit Verbindung zum bestehenden Rad-/Fußweg.

Der Parkstreifen soll durch den Gehweg attraktiver und sicherer für eine Nutzung werden. So ist ein gefahrloses Aussteigen der Kinder zur Fahrbahn abgewandten Fahrzeugseite möglich. Der Weg zur Schule kann gefahrlos fortgesetzt werden. Die Nutzung ist auch bei schlechtem Wetter gegeben.

3) Der Überquerungsbereich vor der Schule sollte wie folgt ausgestaltet werden.

- Der Rad-/Fußweg vor der Manfred-Holz-Grundschule soll ggf. verbreitert werden, um mehr Übersichtlichkeit und um eine klare Trennung zwischen Radfahrern und Fußgängern zu erhalten.

- Die Fahrbahn soll in beiden Richtungen befahrbar sein und sollte bei Verbreiterung des Rad-/Fußweges verschwenkt werden. Durch die Beseitigung von Hindernissen wird eine bessere Übersicht erzielt und somit für klarere Verkehrssituationen gesorgt.

- Ein Fußgängerüberweg mit einer sog. Bettelampel wird zur sicheren Querung der Schülerinnen und Schüler errichtet. Ein Fußgängerüberweg ohne Bettelampel gibt für die Schülerinnen und Schüler nur den Anschein einer sicheren Querung.

04.03.2013: Umgestaltung des Dorfplatzes in Hambühren I

Die SPD-Fraktion beantragt, im Bebauungsplan 42 „ Alter Dorfkern“, bei der Umgestaltung des Dorfplatzes in Hambühren I folgende Planungen zu berücksichtigen:

Südlicher Dorfeingang (Anlage 1):

- Vor dem Grundstück „Meine“ soll eine Muldengosse eingeplant werden.

- Bedarfsparkplätze, in der Ausführung Schotterrasen, sollen wie in der Anlage 1 dargestellt, eingeplant werden.

Dorfplatzgestaltung (Anlage 2):

- Auf die dort eingeplanten Bedarfsparkplätze soll zugunsten der im südlichen Bereich einzuplanenden Bedarfsparkplätze verzichtet werden.

- Entlang der bestehenden Fahrbahn soll am östlichen Fahrbahnrand eine Straßenverbreiterung, als deutliche Abgrenzung zu den Grundstückszufahrten, erstellt werden. Das zu verwendende Pflaster soll sich deutlich von dem Betonpflaster der Zufahrten abheben, z. B. in Natursteinpflaster.

- Aufgrund der Verbreiterung sollte auf die drei gekennzeichneten Parkplätze verzichtet und als Ersatz an anderer Stelle 5 Stellplätze (siehe Anlage 2) neu eingeplant werden.

- Die geplante Aufpflasterung im Kurvenbereich soll sich auch deutlich von dem Betonpflaster der Zufahrten abheben, z. B. in der gleichen Ausführung wie die Fahrbahnverbreiterung.

Anlage 1 zum Antrag vom 04.03.2013 (pdf)

Anlage 2 zum Antrag vom 04.03.2013 (pdf)

04.03.2013: Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 42 "Alter Dorfkern"

Die SPD-Fraktion beantragt, im Bebauungsplan 42 „ Alter Dorfkern“ folgende Festsetzungen zu treffen.

Art der baulichen Nutzung: Festsetzung als Dorfgebiet „MD“

Grundflächenzahl: GRZ 0,3; Für Nebenanlagen wie Zufahrten und Hofbefestigungen gibt es einen Zuschlag von 50 % der festgesetzten Grundflächenzahl.

Geschossflächenzahl: 0,3

Zahl der Vollgeschosse: Zwei Vollgeschosse, die Dachgeschosse können zusätzlich ausgebaut werden.

Höhe der Gebäude: Maximale Höhe 9,50 Meter. Landwirtschaftlich genutzte Gebäude sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie sollen so hoch gebaut werden können, wie dies landwirtschaftlich sinnvoll ist.

Überbaubare Grundstücksfläche: Die Baugrenzen sollen auf einheitlich 5,00 Meter festgesetzt werden. Kleine Nebengebäude (wie z. B. Garagen, Carports usw.) dürfen nicht außerhalb der Baugrenzen gebaut werden.

Mindestgröße der Grundstücke: Die Mindestgröße von neu zu bildenden Grundstücken beträgt mindestens 1.500 m².

Öffentliche Verkehrsflächen: Verkehrsflächen sind in Hambühren I die Straßen „Im Dorfe“, „Winser Weg“, „Boyer Weg“ und „Tweetgen“.

Öffentliche Grünflächen: Die nicht befestigten Flächen des Dorfplatzes.

Dächer/Dachform: Als Dachform sind nur Satteldächer, Walm- u. Krüppelwalmdächer zulässig. Dächer von Garagen, Carports, Wintergärten und Nebenanlagen sind auch als Pult- oder Flachdächer zulässig. Sattel-, Walm- u. Krüppelwalmdächer sind mit einer Dachneigung von mind. 38° bis 48° zulässig. Landwirtschaftlich genutzte Gebäude sind auch mit flach geneigten Dächern ab einer Dachneigung von mind. 15° zulässig.

Dächer/Dachfarbe: Die Dacheindeckung muss in folgenden Farben erfolgen: Rot, Grau, Braun, Anthrazit und Schwarz. Zulässig sind unabhängig vom Farbton auch Anlagen zur Energiegewinnung.

Fassaden: Metallfassaden sind nicht zugelassen.

Einfriedung: Einfriedungen entlang von Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und zu Nachbargrundstücken sind nur in einer Höhe bis zu 1,20 m zulässig. Einfriedungen mit einer drüber hinaus-gehenden Höhe bis 1,80 m sind durchlässig zu konstruieren und zu gestalten.

13.11.2012: Überquerungshilfen in der Ostlandstraße

Die SPD-Fraktion beantragt, für die Herstellung behindertengerechter Überquerungshilfen in der Ostlandstraße, die Bereitstellung von Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2013.

Dazu wird die Verwaltung beauftragt:

- Lösungsvorschläge für eine bedarfsgerechte Herstellung behindertengerechter Überquerungshilfen in der Ostlandstraße vorzulegen.

- Die Lösungsvorschläge sind in Abstimmung mit der blista, dem SoVD und den weiteren Fachbehörden zu erstellen.

- Bereiche, in denen es für Sehbehinderte, z. B. durch den Einbau von EASYCROSS-Borden, zu einer lebensgefährlichen Situation kommen kann, sind kurzfristig die notwendigen Sicherungsmaßnahmen einzurichten (z. B. Sperrung der Überquerungshilfe).

Begründung:

- Aufgrund vorliegender Empfehlungen der blista ist die Entstehung lebensgefährlicher Situationen nicht auszuschließen, darum muss die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.

- Eine Gefährdung behinderter Menschen, insbesondere Sehbehinderter, muss ausgeschlossen werden.

- Schadenersatzansprüche wegen möglicher Planungsfehler können/müssen anschließend geprüft und dann ggf. durchgesetzt werden.

09.10.2012: Bebauung entlang der B 214

Die Verwaltung wird beauftragt Satzungsänderungen für die Bebauungspläne entlang der B 214 mit folgenden Zielen zu erstellen:

- Eine Ansiedlung weiterer Einzelhandelsgeschäfte (Lebensmittel- und Getränkehandel) sollen entlang der B 214 ausgeschlossen werden.

- Versammlungsräume sollen nicht zulässig sein.

- Die Einrichtung von Spielhallen soll nicht zulässig sein.

- Die bebaubaren Flächen der Bebauungspläne sollen eine optimale Nutzung der Grundstücksfläche zulassen.

- Die festgesetzte Grundflächenzahl darf zur Anlage von Stellplätzen mit ihren Zufahrten überschritten werden.

- Nachrichtliche Hinweise sind aufzuführen (Salzstock, Bauschutzbereich, Richtfunktrass pp.).

Begründung:

- Eine Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsgeschäften (Lebensmittel- und Getränkehandel) soll ausgeschlossen werden, um den jetzigen Bestand zu sichern und um somit möglichen Leerständen entgegen zu wirken.

- Eine mögliche Nutzung von bestehenden Gebäuden als Versammlungsräume oder auch der Neubau von Versammlungsräumen solle durch eine Nichtzulässigkeit im B-Plan verhindert werden.

08.03.2012: Mängelbehebung Straßenausbau

- Die SPD-Fraktion ist von einer ordnungsgemäß ausgeführten Straßenbaumaßnahme unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ausgegangen.

- Es werden nun erhebliche Mängel und Verstöße aufgezeigt, die klargestellt werden müssen.

- Vor der Abrechnung der Straßenbaumaßnahme mit den Anliegern sollte hier unbedingt eine Klärung erfolgen.

- Sollten sich die vorgebrachten Mängel und Verstöße auch nur teilweise als richtig erweisen, bitten wir um Vorschläge für eine Behebung der Mängel und Verstöße und deren Finanzierung.

07.02.2011: Einführung eines Straßenmanagementsystems

Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt ein Straßenmanagementsystem einzurichten, mit Zustandsbefassung und -bewertung, Bestandsdatenerfassung, Bedarfsplanung und Erhaltungsprogramm.

Nur durch den Einsatz eines leistungsfähigen Straßenerhaltungsmanagements kann der Zustand einer Fahrbahn sicher ermittelt und einem Verfall und kostspieligen Schäden rechtzeitig wirksam entgegengewirkt werden.