An dieser Stelle informieren wir Sie über eine Auswahl abgeschlossener und aktueller Anträge der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Hambühren und seiner Ausschüsse. Zu allen Anträgen können Sie uns Ihre Meinung mitteilen. Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen für künftige Anträge entgegen. Schreiben Sie uns z.B. über unser Kontaktformular.

20.01.2020: Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU zur Strassenausbaubeitragssatzung

Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU zur Strassenausbaubeitragssatzung


Die Fraktionen von SPD und der CDU in Hambühren haben in einem gemeinsamen Antrag die Verwaltung aufgefordert die Auswirkungen einer Aufhebung oder Änderung der Strassenausbaubeitragssatzung (STRABS) zu ermitteln und vorzustellen.

Die Rahmenbedingungen für eine erneute politische Diskussion im Gemeinderat Hambühren haben sich durch die Einigung zur zukünftigen Erhebung der Grundsteuer auf Bundesebene und der neuen Gesetzgebung zur Erhebung von Straßenausbaukosten auf Landesebene maßgeblich geändert.
Die Verwaltung plant die Beantwortung des Antrages in der öffentlichen Sitzung des Strategie- und Finanzausschusses am 27.02.20 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Anschließend ist es Aufgabe der Politik eine Lösung zu erarbeiten, welche die seit Jahren andauernde Diskussion nachhaltig beendet und bestmögliche Lösung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde darstellt.

Nachstehend der Antrag vom 21. Januar 2020 im Originalwortlaut:

1.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen einer Aufhebung oder Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hambühren, darzulegen.

Hierzu sollen folgende Fragestellungen, jeweils in Gegenüberstellung zur aktuellen Regelung, beantwortet werden:
a) Welche gestalterischen Möglichkeiten sind der Gemeinde aufgrund der neusten gesetzlichen Regelungen, „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen vom 24.Oktober 2019“, gegeben und umsetzbar? Z.B.
- Teilweise Umlegung der beitragsfähigen Aufwendungen,
- Berücksichtigung von Zuschüsse Dritter,
- Tiefenmäßige Begrenzung,
- Eckgrundstücksvergünstigung,
- Frühzeitige Information der Beitragspflichtigen,
- Beitragszahlung in Form einer Rente.
b) Welche finanziellen und personellen Auswirkungen würden voraussichtlich durch Umsetzung der oben aufgeführter Regelungen eintreten?
c) Welche Auswirkungen eine Aufhebung der jetzigen Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hambühren hätte. Z.B.
- Höhe der fehlenden Einnahmen?
- Personalkosteneinsparung (Finanzabteilung, Bauabteilung),
- Sachkosteneinsparung.
d) Wie könnte der Wegfall der Einnahmen aus den Straßenbaubeiträgen kompensiert werden. Z.B.
- Aus dem allgemeinen Haushalt,
- Aus Einnahmen durch Grundsteueranhebung A und B
e) Welche Handlungsmöglichkeiten die Formulierung - können - in §6 NKAG Absatz 1 Satz 1 („Die Kommunen können zur Deckung ……“) den Ratsmitgliedern eröffnet und rechtlich möglich sind.

Begründung:
Die vorgenannten Entscheidungskriterien sind unerlässlich um in 2020 endlich das seit geraumer Zeit bestehende Entscheidungsvakuum in dem Themenfeld „Wer trägt zukünftig und in welcher Höhe die Straßenausbaukosten in der Gemeinde Hambühren“ aufzulösen und die Diskussionen nachhaltig zu befrieden und zu beenden! Wir sind es der Hambührener Bevölkerung schuldig hier den sinnvollsten, nachvollziehbaren und kostengünstigsten Weg für die Bürger*innen und die Gemeinde (Gemeindehaushalt) zu skizzieren und zeitnah zu entscheiden.

26.09.2018: Antrag auf Einstellung einer Jugendpflegerin / eines Jugendpflegers

1.) Der Beschluss vom Dezember 2016 zur vorübergehenden Nichtbesetzung der Stelle des Jugendpflegers wird aufgehoben.
2.) Die Stelle der Jugendpflege wird umgehend ausgeschrieben, damit möglichst zeitnah eine Stellenbesetzung erfolgen kann.
3.) Die Stellenausschreibung soll so abgefasst werden, dass eine Stelle in Vollzeit ausgeschrieben wird, die aber teilzeitgeeignet ist.
4.) Ebenfalls soll die Ausschreibung für diese Stelle die Erarbeitung eines neuen Konzeptes für die Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hambühren beinhalten.
5.) Der Stellenplan ist anzupassen und Haushaltsmittel für 2019 einzuplanen.

06.04. & 12.09.2018: Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen

Wir beantragen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei Anhebung der Grundsteuer A auf 630 Punkte der Grundsteuer B auf 470 Punkte.

23.02.2018: Informationsveranstaltung über Modelle der Straßenausbaufinanzierung

Herr Bürgermeister Herbst wird beauftragt eine „Bürgerinformationsveranstaltung“ zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen durch die Grundsteuer oder anderer Modelle im März 2018 durchzuführen. Zu dieser Veranstaltung ist Herr Dr. von Waldthausen als Referent einzuladen.

26.01.2018: Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Mit unserem Antrag vom 11.08.2017 wurde die Verwaltung beauftrag für eine Einführung „wiederkehrender Straßenausbaubeiträge“ in der Gemeinde Hambühren die rechtlichen und formalen Grundlagen zu überprüfen und aufzuzeigen, damit sich die zuständigen Gremien damit befassen, beraten und darüber beschließen können.

Seit unserer Antragsstellung sind nun einige Monate vergangen, ohne dass von der Verwaltung konkrete Ergebnisse vorgelegt wurden. Aufgrund der umfangreichen Haushaltsberatungen können wir schon eine zeitliche Verzögerung tolerieren.

Nun aber erwarten wir einen verbindlichen Zeitplan der Verwaltung, wie sie den SPD-Antrag vom 11.08.2017 abarbeiten und beantworten will.

11.08.2017: Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Die Bürgerinnen und Bürgern haben in vielen Gesprächen und Befragungen ihre Neigung für die Einführung wiederkehrende Straßenausbaubeiträge deutlich gemacht.

Wir stellen deshalb folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für eine Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in der Gemeinde Hambühren die rechtlichen und formalen Grundlagen zu überprüfen und aufzuzeigen, damit sich die zuständigen Gremien damit befassen, beraten und darüber beschließen können.

Hierbei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Vor- und Nachteile wiederkehrender und einmaliger Straßenausbaubeiträge.
  • Berechnung des beitragsfähigen Aufwandes.
  • Möglichkeiten der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes auf die Grundstücke.
  • Ist die Festsetzung eines Abrechnungsgebietes rechtlich ausreichend und möglich oder müssen mehrere Abrechnungsgebiete festgelegt werden?
  • Können auch Straßen, die schon ausgebaut sind aber bei denen noch keine Abrechnung erfolgt ist, bei der Berechnung des beitragsfähigen Aufwandes berücksichtigt werden?
  • Sonderregelung für Anlieger die einen einmaligen Straßenausbaubeitrag gezahlt haben, damit keine Doppelbelastung erfolgt.
  • Erhebung der Straßenausbaubeiträge über die Grundsteuer. (Wie soll die rechtliche Bindung der Steuereinnahmen für den Straßenausbau erfolgen? Wie hoch müsste die Anhebung ausfallen?)
  • Berücksichtigung von Wünschen der Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hambühren.
  • Entwurf für eine mögliche Satzung.

02.01.2017: Straßenschäden im Wacholderweg

Durch die sehr schlechte Fahrbahnbeschaffenheit sehen wir die Verkehrssicherheit in dieser Straße gefährdet. Weiterhin werden die Anlieger über das normale Maß hinaus mit starker Lärmentwicklung gestört. Wir stellen deshalb den Antrag, in der Straße „Wacholderweg“ einen geschwindigkeitsreduzierten Bereich „30 km/h“ mit Hinweisschild „Straßenschäden“ einzurichten.