Neue Wege bei Straßenausbaubeiträgen
Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Hambühren fordert die Abschaffung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen, zu denen Anlieger bei der Sanierung von Straßen herangezogen werden. Die Finanzierung des Straßenausbaus soll stattdessen auf neue Füße gestellt werden. Andere haben es bereits vorgemacht.
Problem und Regelbedarf
Wir in Hambühren kennen das Problem: Wenn aufwendige Straßenausbauarbeiten erfolgt sind, zieht die Gemeinde aufgrund von Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) die anliegenden Grundstückseigentümer zu einmaligen Beiträgen heran. Dies führt dazu, dass im Einzelfall für die betroffenen Grundstückseigentümer hohe und teilweise erhebliche finanzielle Belastungen anfallen, die den Einzelnen auch finanziell überfordern können. Die hohen Belastungen sorgen dafür, dass sich bei den Bürgerinnen und Bürgern ein nachvollziehbarer Unmut und zum Teil auch heftiger Widerstand gegen Straßenausbaumaßnahmen bildet, der in vielen Fällen auch zu langen gerichtlichen Verfahren führen kann.
Genauso einleuchtend ist aber auch die Tatsache, dass ein Verzicht auf eine Beitragserhebung wegen der finanziell angespannten Situation der niedersächsischen Kommunen nicht möglich ist. Nach der geltenden Rechtslage des NKAG ist für die Bürgerinnen und Bürger bei der Erhebung einmaliger Beiträge eine Stundung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, trotz hoher finanzieller Forderungen an die Beitragspflichtigen. Zudem besteht bei einer Stundung für die Gemeinde die Verpflichtung, in Vorleistung zu treten.
Es gibt einen Ausweg
Die Lösung lautet: Die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen. Die Städte und Gemeinden erhalten also die Option, wiederkehrende Beiträge für innerhalb einer Gemeinde liegende Abrechnungsgebiete zu erheben. In eigener Verantwortung der Kommunen soll vor Ort per Satzung entschieden werden, welche Art der Beitragserhebung für die Verhältnisse in der Kommune in jedem Abrechnungsgebiet angemessen ist. Dadurch wird eine größere Abgabengerechtigkeit erreicht, weil sich die Beitragsbelastung des Einzelnen durch die höhere Zahl potentieller Abgabenschuldner auf viele Schultern verteilt. Der Einzelne wird nicht durch einen einmaligen Beitrag enorm belastet, sondern die Belastung verteilt sich.
Gerade bei Straßen, die besonders stark von vielen Autofahrern befahren werden und deshalb wahrscheinlich häufiger saniert werden müssen als andere, wären wiederkehrende Straßenausbaubeiträge der bessere Weg. In Durchfahrtsstraßen und Abkürzungen, Einkaufsstaßen und Straßen mit anderen stark frequentierten Zielen (Gewerbebetriebe, Schulen, Sportstätten usw.) ist die Abnutzung größer und eine Sanierung eher fällig als bei Sackgassen in verkehrsberuhigten Wohnbereichen. Dass aus Gründen der Gerechtigkeit hier nicht nur die Grundstückseigentümer veranlagt werden dürften sondern möglichst alle in Betracht kommenden Nutzer der Straße, liegt auf der Hand.
Finanzielle Auswirkungen auf Kommunen, Unternehmen und private Haushalte
Die Möglichkeit wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben verbessert die finanzielle Situation der Kommunen und versetzt Kommunen in die Lage, Mittel zur Erneuerung und Erweiterung von Straßen zur Verfügung stellen zu können.
Die privaten Abgabenschuldner werden von enormen einmaligen Beiträgen entlastet zugunsten vergleichsweise geringerer wiederkehrender Ausbaubeiträge. Die Beitragslast wird ähnlich einer Ratenzahlung auf einen längeren Zeitraum verteilt, noch dazu auf eine Vielzahl von Grundstückseigentümern. Die individuelle Beitragsbelastung stellt sich im Ergebnis als wesentlich geringer dar.
Kritiker dieser Lösung wenden häufig ein, dass Grundstückseigentümer bei wiederkehrenden Beiträgen nach vielen Jahren in der Summe einen höheren Betrag gezahlt haben als bei einer einmaligen Beitragserhebung anfallen würde. Es liegt in der Verantwortung der handelnden Personen im Rat und in der Verwaltung, ein solches Szenario zu verhindern.
Zusammenfassung der Vorteile von wiederkehrenden Beiträgen:
- Kalkulierbare Einnahmen mit Zweckbindung
- zweckgebundene, langfristige Substanzerhaltung der Infrastruktur
- Kein Hinausschieben notwendiger Baumaßnahmen
- Langfristige Ausrichtung und Planungssicherheit
- Kontinuität beim Straßenausbau einschl. Finanzplanung
- Keine Mehrfachbelastung von Eckgrundstücken
- Nur einfache Belastung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken
- Keine Notwenigkeit zur Aufnahme von Bankkrediten
- Stattdessen Verteilung und Verstetigung der Beitragshöhe
- Gerechte Verteilung, da alle das Straßensystem nutzen
- Keine Zufallsbelastung bei Kauf und Verkauf von Grundstücken
Was die SPD-Fraktion unternimmt
Das Land Rheinland-Pfalz hat 1986 wiederkehrende Beiträge eingeführt und praktiziert sie seitdem. Auch in den neuen Bundesländern setzt man verstärkt auf die wiederkehrenden Beiträge, zuletzt hat Thüringen 2011 im seinem Kommunalabgabengesetz deren Anwendungsmöglichkeiten erweitert.
Die SPD-Fraktion Hambühren hat ihre Vorschläge für eine Änderung des NKAG an den Landesgesetzgeber übermittelt. Unser Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag, Maximilian Schmidt, und unsere Abgeordnete im Deutschen Bundestag, Kirsten Lühmann, sind ebenso infomiert wie die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Landesregierung.
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