Die Fraktionen von SPD und der CDU in Hambühren haben in einem gemeinsamen Antrag die Verwaltung aufgefordert die Auswirkungen einer Aufhebung oder Änderung der Strassenausbaubeitragssatzung (STRABS) zu ermitteln und vorzustellen.

Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU zur Strassenausbaubeitragssatzung


Die Fraktionen von SPD und der CDU in Hambühren haben in einem gemeinsamen Antrag die Verwaltung aufgefordert die Auswirkungen einer Aufhebung oder Änderung der Strassenausbaubeitragssatzung (STRABS) zu ermitteln und vorzustellen.

Die Rahmenbedingungen für eine erneute politische Diskussion im Gemeinderat Hambühren haben sich durch die Einigung zur zukünftigen Erhebung der Grundsteuer auf Bundesebene und der neuen Gesetzgebung zur Erhebung von Straßenausbaukosten auf Landesebene maßgeblich geändert.
Die Verwaltung plant die Beantwortung des Antrages in der öffentlichen Sitzung des Strategie- und Finanzausschusses am 27.02.20 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Anschließend ist es Aufgabe der Politik eine Lösung zu erarbeiten, welche die seit Jahren andauernde Diskussion nachhaltig beendet und bestmögliche Lösung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde darstellt.

Nachstehend der Antrag vom 21. Januar 2020 im Originalwortlaut:

1.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen einer Aufhebung oder Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hambühren, darzulegen.

Hierzu sollen folgende Fragestellungen, jeweils in Gegenüberstellung zur aktuellen Regelung, beantwortet werden:
a) Welche gestalterischen Möglichkeiten sind der Gemeinde aufgrund der neusten gesetzlichen Regelungen, „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen vom 24.Oktober 2019“, gegeben und umsetzbar? Z.B.
- Teilweise Umlegung der beitragsfähigen Aufwendungen,
- Berücksichtigung von Zuschüsse Dritter,
- Tiefenmäßige Begrenzung,
- Eckgrundstücksvergünstigung,
- Frühzeitige Information der Beitragspflichtigen,
- Beitragszahlung in Form einer Rente.
b) Welche finanziellen und personellen Auswirkungen würden voraussichtlich durch Umsetzung der oben aufgeführter Regelungen eintreten?
c) Welche Auswirkungen eine Aufhebung der jetzigen Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hambühren hätte. Z.B.
- Höhe der fehlenden Einnahmen?
- Personalkosteneinsparung (Finanzabteilung, Bauabteilung),
- Sachkosteneinsparung.
d) Wie könnte der Wegfall der Einnahmen aus den Straßenbaubeiträgen kompensiert werden. Z.B.
- Aus dem allgemeinen Haushalt,
- Aus Einnahmen durch Grundsteueranhebung A und B
e) Welche Handlungsmöglichkeiten die Formulierung - können - in §6 NKAG Absatz 1 Satz 1 („Die Kommunen können zur Deckung ……“) den Ratsmitgliedern eröffnet und rechtlich möglich sind.

Begründung:
Die vorgenannten Entscheidungskriterien sind unerlässlich um in 2020 endlich das seit geraumer Zeit bestehende Entscheidungsvakuum in dem Themenfeld „Wer trägt zukünftig und in welcher Höhe die Straßenausbaukosten in der Gemeinde Hambühren“ aufzulösen und die Diskussionen nachhaltig zu befrieden und zu beenden! Wir sind es der Hambührener Bevölkerung schuldig hier den sinnvollsten, nachvollziehbaren und kostengünstigsten Weg für die Bürger*innen und die Gemeinde (Gemeindehaushalt) zu skizzieren und zeitnah zu entscheiden.