Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU zur Strassenausbaubeitragssatzung
Die Fraktionen von SPD und der CDU in Hambühren haben in einem gemeinsamen Antrag die Verwaltung aufgefordert die Auswirkungen einer Aufhebung oder Änderung der Strassenausbaubeitragssatzung (STRABS) zu ermitteln und vorzustellen.
Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU zur Strassenausbaubeitragssatzung
Die Fraktionen von SPD und der CDU in Hambühren haben in einem
gemeinsamen Antrag die Verwaltung aufgefordert die Auswirkungen
einer Aufhebung oder Änderung der Strassenausbaubeitragssatzung
(STRABS) zu ermitteln und vorzustellen.
Die Rahmenbedingungen für eine erneute politische Diskussion im
Gemeinderat Hambühren haben sich durch die Einigung zur zukünftigen
Erhebung der Grundsteuer auf Bundesebene und der neuen Gesetzgebung
zur Erhebung von Straßenausbaukosten auf Landesebene maßgeblich
geändert.
Die Verwaltung plant die Beantwortung des Antrages in der
öffentlichen Sitzung des Strategie- und Finanzausschusses am
27.02.20 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Anschließend ist es Aufgabe der Politik eine Lösung zu erarbeiten, welche die seit Jahren andauernde Diskussion nachhaltig beendet und bestmögliche Lösung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde darstellt.
Nachstehend der Antrag vom 21. Januar 2020 im Originalwortlaut:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen einer Aufhebung oder Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hambühren, darzulegen.
Hierzu sollen folgende Fragestellungen, jeweils in
Gegenüberstellung zur aktuellen Regelung, beantwortet werden:
a) Welche gestalterischen Möglichkeiten sind der Gemeinde aufgrund
der neusten gesetzlichen Regelungen, „Gesetz zur Änderung des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und
zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen vom 24.Oktober
2019“, gegeben und umsetzbar? Z.B.
- Teilweise Umlegung der beitragsfähigen Aufwendungen,
- Berücksichtigung von Zuschüsse Dritter,
- Tiefenmäßige Begrenzung,
- Eckgrundstücksvergünstigung,
- Frühzeitige Information der Beitragspflichtigen,
- Beitragszahlung in Form einer Rente.
b) Welche finanziellen und personellen Auswirkungen würden
voraussichtlich durch Umsetzung der oben aufgeführter Regelungen
eintreten?
c) Welche Auswirkungen eine Aufhebung der jetzigen
Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hambühren hätte. Z.B.
- Höhe der fehlenden Einnahmen?
- Personalkosteneinsparung (Finanzabteilung, Bauabteilung),
- Sachkosteneinsparung.
d) Wie könnte der Wegfall der Einnahmen aus den Straßenbaubeiträgen
kompensiert werden. Z.B.
- Aus dem allgemeinen Haushalt,
- Aus Einnahmen durch Grundsteueranhebung A und B
e) Welche Handlungsmöglichkeiten die Formulierung - können - in §6
NKAG Absatz 1 Satz 1 („Die Kommunen können zur Deckung ……“) den
Ratsmitgliedern eröffnet und rechtlich möglich sind.
Begründung:
Die vorgenannten Entscheidungskriterien sind unerlässlich um in
2020 endlich das seit geraumer Zeit bestehende Entscheidungsvakuum
in dem Themenfeld „Wer trägt zukünftig und in welcher Höhe die
Straßenausbaukosten in der Gemeinde Hambühren“ aufzulösen und die
Diskussionen nachhaltig zu befrieden und zu beenden! Wir sind es
der Hambührener Bevölkerung schuldig hier den sinnvollsten,
nachvollziehbaren und kostengünstigsten Weg für die Bürger*innen
und die Gemeinde (Gemeindehaushalt) zu skizzieren und zeitnah zu
entscheiden.