Kürzlich stand ein Antrag des Haushaltskonsolidierungsausschusses auf der Tagesordnung des Rates. Konkret ging es um die Frage, ob die Anzahl der Abgeordneten im Gemeinderat von derzeit 26 auf 20 reduziert werden könne.

Hintergrund:

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.001 und 11.000 eine Höchstzahl von 26 Abgeordneten plus Bürgermeister vor. Ergänzend dazu sieht das Gesetz vor, dass die Zahl der für die nächste allgemeine Wahlperiode zu wählenden Abgeordneten um 2, 4 oder 6 verringert werden kann, also auf bis zu nur noch 20 Abgeordnete plus Bürgermeister.

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hat zu Beginn des Jahres 2015 die niedersächsischen Kommunalparlamente aufgefordert, diese gesetzliche Möglichkeit zur Verringerung der Abgeordnetenzahlen ab der kommenden Wahlperiode zu nutzen. In Hambühren müsste spätestens am 30. April 2015 eine entsprechende Satzung beschlossen und in Kraft getreten sein, damit der Rat in der nächsten Wahlperiode 2016-2021 schrumpfen könnte.

„Kleinere Vertretungen ermöglichen eine effektivere Arbeit und reduzieren Reibungsverluste im politischen Alltag“, so der Bund der Steuerzahler. Die erzielbaren Einsparungen an Aufwandsentschädigungen stellen zwar einen weiteren Vorteil dar, dieser sei aber betragsmäßig fast zu vernachlässigen und hätte deshalb nur symbolischen Charakter, so der Verband.

Ohne auf die Vorteile einer Ratsverkleinerung in Hambühren einzugehen orakelt die UFO nun auf ihrer Internetseite, dass in den Ausschüssen nur noch CDU und SPD vertreten sein würden, weil es kleinen Parteien und Wählergruppen erschwert werden würde, Fraktionsstatus zu erreichen.

Fakten-Check:

1.) Ja, die UFO würde ihren Fraktionsstatus verlieren. Trotzdem wäre sie - wie die anderen Parteien auch - weiterhin in den Ausschüssen vertreten; im Verwaltungsausschuss voraussichtlich ohne Stimmrecht.

2.) Die politische Meinungsvielfalt wäre also nicht eingeschränkt. Die Facharbeit könnte weiterhin in aller politischen Meinungsvielfalt in den Ausschüssen stattfinden. Und selbst wenn einmal nicht alle Gruppierungen in den Ausschüssen vertreten wären, würde die Facharbeit dort trotzdem weitergehen - Denn Facharbeit wird nicht von Parteien gemacht, sondern von den engagierten Ausschussmitgliedern.

3.) Sinn und Zweck der Reduzierung der Zahl der Abgeordneten ist es ja gerade, Entscheidungsstrukturen zu vereinfachen und klare Mehrheiten zu gewährleisten, die mit dem Wählervotum in Einklang stehen. Einer Gruppe erhebliches Stimmgewicht in einem der obersten Entscheidungsorgane (Verwaltungsausschuss) zu verschaffen, die gerade einmal 7% der Wählerinnen und Wähler auf sich vereint, ist zwar demokratisch und von daher grundsätzlich positiv zu bewerten. Ein effektives Arbeiten wird dadurch jedoch verlangsamt. Und Langsamkeit können wir gerade in Hambühren derzeit nicht gebrauchen.

4.) Einzig die Fraktionen von SPD und GRÜNEN und der Bürgermeister haben die Mahnungen des Bundes der Steuerzahler ernst genommen und sich für mehr Effektivität und einen geringeren Kostenaufwand für zu zahlende Aufwandsentschädigungen stark gemacht. Die Konservativen um CDU, FDP und UFO haben auch diesen Veränderungsvorschlag abgelehnt.