Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kranz,
die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion stellt folgende Anträge und bittet Sie, diese in den zuständigen Gremien zur Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen.

1.) Der Gemeinderat Hambühren hebt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hambühren (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 16.12.2003, einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2008, der 2. Änderungssatzung vom 17.09.2009, der 3. Änderungssatzung vom 29.09.2011 und der 4. Änderungssatzung vom 16.04.2015 auf.

2.) Der Gemeinderat Hambühren beschließt die Gegenfinanzierung soll durch Anhebung der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer erfolgen.

3.)Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt einen nachvollziehbaren Gegenfinanzierungsplan (nach Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung) aufzustellen, der zusätzlich als Maßstab für die Maximalsteuersätze (Obergrenze) zur notwendigen Anhebung der Realsteuern dienen soll.

4.) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt für die freiwerdenden Stellenanteile im Stellenplan neue Aufgabenbereiche, die künftig von der Verwaltung zu leisten sind, zu definieren.

Begründung:

Diese Entscheidung ist unerlässlich, um in 2020 endlich das seit geraumer Zeit bestehende Entscheidungsvakuum in dem Themenfeld „Straßenausbaubeitragssatzung in Hambühren“, aufzulösen und die Diskussionen nachhaltig zu beenden!

Darum sind wir es der Hambührener Bevölkerung schuldig hier einen sinnvollen, nachvollziehbaren und kostengünstigsten Weg für die Bürgerinnen und Bürger sowie für den Gemeindehaushalt aufzuzeigen und zu beschließen.

Die gemeindliche Infrastruktur sollte von der Solidargemeinschaft einer Gemeinde, also von allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hambühren finanziert werden. Somit trägt die Allgemeinheit die Sanierungskosten und nicht die wenigen Grundstückseigentümer der zu sanierenden Straßen. Es darf nicht davon abhängen, an welcher Straße das Grundstück liegt, ob Beiträge erhoben werden oder nicht. Die Gemeindestraßen gehören zum Vermögen der Kommune und nicht dem Einzelnen, somit sind die Unterhaltungskosten auch von der Allgemeinheit zu tragen.

Weiterhin werden die Personalkosten, für die sonst notwendige Berechnungen der Beitragskosten und Versendung der Kostenbescheide, eingespart.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Rainer Volz Edmund Hoffmann

SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender

Der Antrag ist am 21. April 2020 dem Bürgermeister übermittelt worden.