Das in der Presse ausführlich dargestellte Jobangebot von Bürgermeister Thomas Herbst an den UFO-Chef Hans-Günter Siewerin sowie die Reaktion der CDU-Fraktion im Gemeinderat provozieren dreierlei Anmerkungen:

1.) Die Fragen der CDU an Herbst nach Einzelheiten zu dem Jobangebot, insbesondere zu den Rechtsgrundlagen, laufen ins Leere. Die CDU weiß nur zu gut, dass es keine Rechtsgrundlage für das Vorgehen des Bürgermeisters gibt. Dadurch aber, dass der Job des 1. Gemeindesrates nicht an Herrn Siewerin vergeben wurde, ja nicht einmal ein Auswahlverfahren in Gang gesetzt wurde, erweist sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit als folgenlos, denn Möglichkeiten einer Sanktion sind nicht ersichtlich. Die CDU sollte ihre Energie in erfolgversprechendere Maßnahmen stecken. Von solchen gibt es in Hambühren reichlich. Lasst uns wieder die lösbaren Probleme anpacken. Wir sind bereit dazu.

2.) Die Mitglieder der UFO-Fraktion, bestehend aus den Eheleuten Siewerin, haben keine Skrupel, Wohnzimmergespräche öffentlich zu machen und damit ihre Gesprächspartner auch pressewirksam bloßzustellen. Eine gute Schlagzeile, und sei das Thema noch so belanglos, wird jeder konstruktiven und von Tag zu Tag wichtiger werdenden Ratsarbeit in Hambühren vorgezogen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus.

3.) Bürgermeister Thomas Herbst lässt jegliches Gespür für das politisch notwendige und das juristisch einwandfreie Handeln eines Bürgermeisters vermissen. Gespräche mit infrage kommenden Kandidaten für das Amt des 1. Gemeinderates zu führen, sind nichts Verwerfliches. Doch er hätte wissen können, dass der Rat schon längst nicht mehr davon überzeugt gewesen ist, an der Stelle eines 1. Gemeinderates festzuhalten. Ernsthafte Gespräche mit den letztlich entscheidungsbefugten Ratsmitgliedern sind wieder einmal ausgeblieben. So verwundert es auch nicht, dass er ohne weitere Diskussionen seine ursprüngliche Überzeugung von der Sinnhaftigkeit der Stelle fast umfallartig verloren hat. Auch seine eigenen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besetzung des Postens hat er falsch eingeschätzt. Kommunalverfassungsrechtliche Grundsätze sind ihm offensichtlich nicht bekannt, und – noch schlimmer – er will sie sich auch nicht aneignen. (TW)

Siehe hierzu die Berichte in der Celleschen Zeitung