Gesetzesvorschlag der Landesregierung ermöglicht mehr Spielraum
Schmidt: „Forderung aus dem Celler Land wurde aufgenommen“

Die niedersächsische Landesregierung hat jetzt einen Entwurf in die Anhörung zu betroffenen Verbänden gegeben, der die Regelungen für die Erhebung von Beiträgen für Straßenumbau- und -erneuerungsmaßnahmen auf den Prüfstand stellt. „Die Beobachtung zeigt: Häufig fallen die erhobenen Beiträge zu hoch aus, für einzelne gibt es zum Teil unbillige Härten. Mit der Änderung der bestehenden Regeln für Gebührenordnungen soll es den Kommunen ermöglicht werden, die Erhebung der Beiträge künftig gerechter zu regeln“, erklärt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Maximilian Schmidt.

So soll es den Kommunen künftig auch möglich sein, wiederkehrende Beiträge zu erheben und die Kosten auch auf breitere Schultern, das heißt stärker auf die Allgemeinheit, zu verteilen. „Ziel dieser Öffnung ist es, dass nicht mehr einzelne Anlieger zum Teil horrende Kosten tragen müssen. Dieser Zustand ist sozial ungerecht und soll künftig geändert werden. Eine intakte Infrastruktur liegt im Interesse aller, also muss sie auch von allen mit finanziert werden“, so Schmidt.

Der SPD-Abgeordnete hatte auf diese Situation vor geraumer Zeit schon beim zuständigen Innenministerium hingewiesen – auch bestärkt durch entsprechende Forderungen aus dem Celler Land. „Im Frühjahr diesen Jahres hat sich dazu der Verband Wohneigentum bzw. der Siedlerbund dazu deutlich positioniert, auf der letzten Kreisgruppenversammlung im April in Bergen habe ich zugesagt, diese Forderung mit nach Hannover zu nehmen“, so Schmidt. Ebenso hatte sich insbesondere die SPD in Hambühren hierfür stark gemacht. Der SPD-Abgeordnete freut sich, dass eine Umsetzung dieser Forderung nun in Aussicht gestellt werden kann.