Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Die Arbeitsgemeinschaft 60plus lädt herzlich ein zu der Veranstaltung PATIENTENVERFÜGUNG, BETREUUNGSVERFÜGUNG, VORSORGEVOLLMACHT am 10.09.2015, 18.45 Uhr, Hotel Heidekönig, Bremer Weg 132A, 29223 Celle. Referent ist der Rechtsanwalt und Notar GERHARD SCHÄFERS aus Celle.
Wie sagt doch der Volksmund so passend: „der kluge Mensch sorgt vor.“ doch die Themen, die wir Menschen ob jung oder alt gerne ausblenden, sind Krankheit, Entscheidungsunfähigkeit (z.B. durch Krankheit) und tod. Krank werden ja nur die anderen und sterben, das ist was für alte Leute.
Weit gefehlt. Nicht nur alte Leute, auch junge Menschen, junge Mütter oder Väter können verunglücken, ins Koma fallen oder sterben. Und was dann? Wie hätten sie gerne entschieden, was mit ihnen geschehen soll. Wie und womit und wie lange würden sie gerne behandelt oder auch nicht behandelt werden? Wer muss welche Angelegenheiten regeln? Dazu wird uns Herr RA und Notar Schäfer mehrere Möglichkeiten aufzeigen:
1. Die Patientenverfügung,
die sich auf medizinische Maßnahmen bezieht, ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass diese ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann.
2. Die Betreuungsverfügung
ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen.
3. Die Vorsorgevollmacht:
Damit bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation entweder alle oder nur bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Wir freuen uns auf einen interessanten Vortrag mit anschließender Diskussion.
Mit freundlichem Gruß
Ursula Fürcho
Vorsitzende der AG 60plus der SPD im Unterbezirk Celle