
28. Juni 2016: Wahlverfahren - So funktioniert's
Jede Wählerin / jeder Wähler hat dabei drei Stimmen für die Wahl zum Gemeinderat und noch einmal drei Stimmen für die Wahl zum Kreistag, die unterschiedlich verteilt werden können. Die drei Stimmen können jeweils
- einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) gegeben werden,
- einer/einem einzigen Kandidierenden (kumulieren) gegeben werden,
- auf zwei oder drei Kandidierende verteilt werden oder
- auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Kandidierende verteilt werden (panaschieren).
Das Muster-Wahlverfahren und die entsprechende Erklärung gibt es hier zum Download:
Download | Format | Größe |
---|---|---|
Wahlverfahren am 11.09.2016 | 122,9 KB |